FAQ
Das BMF hat kürzlich einen Fragen-Antworten-Katalog/FAQ zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html). Behandelt werden unter anderem Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Geldspenden oder Sachspenden an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen. Antworten finden Unternehmer zu den Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen Bereitstellung von Personal, Medikamente, Kleidung usw.
Gemeinnützige Organisationen
Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen) erhalten Antworten auf Fragen, u. a. zur Einwerbung von Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, wenn der eigentliche Satzungszweck – was die Regel sein dürfte – ein anderer ist. Dasselbe gilt auch für das unmittelbare Tätigwerden steuerbegünstigter Körperschaften außerhalb ihrer Satzungszwecke, zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge.
Stand: 30. August 2022
Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.
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