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Kürzung der Photovoltaik-Fördersätze

Variable Stromeinspeisevergütungen

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2017) regelt die Modalitäten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz. Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaikanlagen werden gemäß den Regeln des EEG monatlich angepasst. Anpassungsgrundlage ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate. Dieser wird auf ein Jahr hochgerechnet.

Absenkung der Fördersätze

Nach den aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur ergibt sich, dass die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.10.2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils 1 % pro Monat gekürzt werden. Die Kürzungen basieren auf einen aktuellen Brutto-Zubau von 2.727 Megawatt. Dieser liegt über der gesetzlich festgelegten Ausbaugrenze von 2.500 Megawatt.

Stand: 25. September 2018

Bild: lily - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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