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Erbschaftsteuer-Statistik 2016

Neue Rekordwerte

Vermögen in Höhe von € 108,8 Mrd. haben die deutschen Finanzämter im vergangenen Jahr 2016 aus Erbschaften und Schenkungen veranlagt. Dies geht aus aktuell veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Aus diesem übertragenen Vermögen waren € 37,7 Mrd. steuerpflichtig und brachten dem Staat ein Steueraufkommen von € 6,8 Mrd. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2015 von 24,6 %. 

Schenkungen

Schenkungen stiegen gegenüber 2015 um 1,4 % auf € 65,2 Mrd. Betriebsvermögen rangierten dabei trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % mit € 37 Mrd. weiterhin an erster Stelle. Hierbei beliefen sich Schenkungen mit einem Betriebsvermögen von mehr als € 26 Mio. auf € 22,9 Mrd. Betriebsvermögen über dieser Größenordnung unterliegen nach dem Erbschaftsteuerrecht 2016 nicht mehr der Regelverschonung. Die persönlichen Freibeträge (z. B. € 500.000,00 unter Ehegatten, € 400.000,00 bei Kindern) beliefen sich im Jahr 2016 nach Angaben von Destatis bei den Erbschaften auf € 11,3 Mrd. und bei Schenkungen auf € 7,9 Mrd.

Stand: 26. September 2017

Bild: CG - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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