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Pkw-Maut beschlossen

Pkw-Maut

Die Gesetzgebung über die Pkw-Maut hat in der Vergangenheit einige Kontroversen erfahren. Am 31.3.2017 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut nun zugestimmt.

Details

Die Pkw-Maut gilt nicht nur für die Nutzung von Bundesautobahnen. Auch die Nutzung der Bundesstraßen ist nur noch gegen Gebühr möglich. Die Höhe der Pkw-Maut ist gestaffelt nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit des entsprechenden Autos. Die maximale Höhe der Maut beträgt € 130,00 im Jahr. Für Autofahrer aus dem Ausland gibt es Kurzzeitvignetten.

Steuersenkungen

Zur Entlastung der deutschen Autofahrer ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Pkw der Euro 6 Emissionsklasse geplant. Die Steuerentlastung beträgt pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum und je nach Motorart zwischen € 2,32 und € 5,32. Die Entlastung ist auf die maximale Höhe der Pkw-Maut begrenzt und kann nicht zu einer negativen Kfz-Steuer führen.

Vermittlungsausschuss

Der Vorschlag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses ist im Bundesrat bei der maßgeblichen Plenarabstimmung nicht angenommen worden. Damit tritt das Gesetz in Kraft.

Stand: 27. April 2017

Bild: Kaesler Media - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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