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Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Infektionsschutzgesetz

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern, die Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, auch 2022 ein Homeoffice anbieten. Nach § 28 b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes gilt dies mindestens bis zum 31.3.2022, wobei aktuell eine Verlängerung um drei Monate bis 30.6.2022 diskutiert wird. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist jedenfalls vorhanden (§ 28 b Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes).

Homeoffice-Pauschale

Der neue Koalitionsvertrag 2021-2025 der Ampelregierung enthält einen deutlichen Hinweis auf eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis zum Ende 2022. Gemäß dieser Regelung können Arbeitnehmer auch in 2022 die Homeoffice-Pauschale in Höhe von € 5,00 für jeden Homeoffice-Tag, maximal für 120 Tage bzw. bis zu € 600,00 im Jahr, geltend machen. Die maximal € 600,00 gibt es nicht zusätzlich zu dem Werbungskosten-Pauschbetrag von € 1.000,00, sondern sind in diesem enthalten.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: Ilona - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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