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Mindestlohn in der Landwirtschaft 2025

Mindestlohn

Zum 1.1.2025 steigt der Mindestlohn für alle Beschäftigten in Landwirtschaft, in Forstwirtschaft, im Gartenbau usw. von € 12,41 auf € 12,82 pro Stunde. Diese Anpassung ist Teil der bereits 2023 beschlossenen zweistufigen Erhöhung des Mindestlohnes.

Erntehelfer, Saisonarbeiter

Insbesondere im Spargel- und Erdbeeranbau tätige Landwirtinnen und Landwirte beschäftigen meist Saisonarbeiterinnen bzw. Saisonarbeiter und/oder Erntehelferinnen bzw. Erntehelfer. Für diese im Regelfall kurzfristig Beschäftigten gilt der höhere Mindestlohn analog. Die erhöhten Löhne führen zwar einerseits zu höheren Kosten. Die höheren Kosten mindern jedoch den steuerpflichtigen Gewinn entsprechend.

Stand: 02. Dezember 2024

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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