Sachverhalt
Der Betreiber einer Weihnachtsbaumplantage wollte die Kosten für eine „Pinch-Hitter“-Ausbildung, der Vorstufe zum Erwerb einer Privathubschrauberlizenz, als Betriebsausgabe abziehen. Begründung: Er müsse mit Hubschrauberflügen über den Weihnachtsbaumkulturen Frostschäden vermeiden. Finanzamt und in erster Instanz das Finanzgericht (FG) Münster verneinten den Betriebsausgabenabzug. Der Abzug scheiterte schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten: Der Senat hatte Zweifel, ob sich die Kosten im Verhältnis zu den möglichen zu vermeidenden Frostschäden überhaupt rechnen (Urteil vom 11.8.2017, 4 K 2867/16 F).
Stand: 28. November 2017
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