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Umsatzsteuer für Pferde

Pferde außerhalb der Landwirtschaft

BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat in verschiedenen Urteilen (zuletzt vom 21.1.2015, XI R 13/13) die Verwaltungsauffassung bestätigt, wonach Leistungen aus einer Pensionstierhaltung von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Tieren (im Urteilsfall Pferde) weder der Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 % (§ 24 des Umsatzsteuergesetzes - UStG) noch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun mit einem Schreiben vom 27.8.2015, III C 2 – S7410/07/10005, den maßgeblichen Umsatzsteuererlass dahingehend geändert, dass der Regelsteuersatz von 19 % für alle Pferde anzuwenden ist, die nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Stand: 27. November 2015

Bild: Otmar Smit - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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