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Kiesgrube als Teil der Landwirtschaft

Kiesgrubenverpachtung

Land- und Forstwirte verpachten nicht selten Teile ihrer landwirtschaftlichen Flächen zur Ausbeutung eines Kiesvorkommens an Unternehmer. Im Streitfall verpachtete ein Landwirt eine Teil-Landwirtschaftsfläche über einen Zeitraum von längstens 30 Jahren zum Abbau von Kies und Sand. Das Finanzamt änderte daraufhin die Grundstücksart des Kiesgrubengrundstücks vom landwirtschaftlichen Grundstück zum unbebauten Grundstück und führte eine entsprechende Wertfortschreibung durch.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der separaten Bewertung. Eine von einem Landwirt verpachtete Kiesgrube zählt weiterhin zum Landwirtschaftsbetrieb, sofern eine Rekultivierung und Rückführung in eine Landwirtschaftsfläche vorgesehen ist. Auf die Zeitdauer der Verpachtung (im Streitfall 30 Jahre) kommt es dabei nicht an (Urteil vom 22.7.2020, II R 28/18).

Stand: 07. Juni 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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