Seitenbereiche
Boot_am_Steg_Hafen_Mildstedt_Steuerberatung_Kaufmann
Inhalt

Totalgewinnprognose bei Forstbetrieb

Gewinnerzielungsabsicht

Forstwirtschaftsbetriebe arbeiten nicht selten mit Verlusten. Werden längerfristig keine Gewinne erzielt, erkennt die Finanzverwaltung die geltend gemachten Verluste nicht (mehr) an. Der Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht kann vom Land- und Forstwirt oftmals nicht erbracht werden.

Der Fall

In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Landwirt seinen Betrieb auf seinen Sohn gegen Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Der Landwirt ermittelte weiterhin seinen steuerlichen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Die auf den Forstbetrieb entfallenden Verluste erkannte das Finanzamt allerdings mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht an. Ein Gutachten des Forstwirtes, nach diesem der Forstbetrieb bis 2092 einen Totalgewinn erzielen könnte, wurde von der Finanzverwaltung wegen des langen Prognosezeitraumes abgelehnt. Eine Gewinnprognose für den Zeitraum des Nießbrauchs an den Forstflächen war negativ.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) darf sich bei einem Forstbetrieb die Totalgewinnprognose „grundsätzlich generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen Umtriebszeit des Baumbestands“ erstrecken (Leitsatz aus Urteil vom 7.4.2016, Az. IV R 38/13). Das vorinstanzliche Finanzgericht lehnte die Annahme eines generationenübergreifenden Totalgewinns mangels Identität der Betriebe des Rechtsvorgängers und Rechtsnachfolgers ab. Denn durch die Nießbrauchsbestellung sind zwei Betriebe entstanden.

Fazit

Durch dieses Urteil ist höchstrichterlich abschließend geklärt, dass eine Totalgewinnprognose nicht auf den Zeitraum einer Nutzungsüberlassung (Nießbrauchsbestellung) beschränkt ist. Dieser Aspekt dürfte vielen Landwirten bei der Geltendmachung von Verlusten hilfreich sein.

Stand: 29. August 2016

Bild: countrypixel - fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.