Rentenversicherung
Die Alterssicherung für Landwirtinnen und Landwirte stellt die berufsständische Altersvorsorge für die Betriebsinhaberinnen und -inhaber in Deutschland dar. Sie ist ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte“. Zuständige Behörde ist seit 2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Beiträge 2024
Die maßgeblichen Jahresbeiträge werden jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Die Beiträge in der Alterssicherung betragen 2024 monatlich € 301,00 in Deutschland (West) bzw. € 297,00 in Deutschland (Ost) bis zum 30.6.2024. Ab der zweiten Halbjahreshälfte 2024 steigt der Beitrag Ost auf € 301,00 und liegt damit gleich mit dem Beitrag für Deutschland (West). Eine Unterscheidung in der Beitragshöhe zwischen Deutschland West und Ost gibt es künftig nicht mehr.
Zuschussbeträge 2024
Die monatlichen Zuschussbeträge wurden zum 1.1.2024 erhöht. So beträgt der monatliche Zuschussbetrag in der Einkommensklasse bis € 10.000,00 € 181,00 (West) bzw. € 178,00 (Ost). Der Zuschussbetrag fällt mit steigendem Jahreseinkommen. Bei einer Summe der positiven Einkünfte von bis zu € 25.000,00 beträgt der monatliche Zuschussbetrag für Deutschland (West) € 6,00, für Deutschland (Ost) € 0,00.
Pflichtversicherung
Unverändert geblieben ist die Pflichtversicherung. In die Alterssicherung werden einbezogen all diejenigen landwirtschaftlichen Unternehmer(innen), für die die Tätigkeit als selbstständige Landwirtin bzw. selbstständiger Landwirt oder Forstwirtin, Forstwirt, Winzerin, Winzer, Gartenbauerin, Gartenbauer und dergleichen eine ausreichende Existenzgrundlage bildet. Ebenfalls pflichtversichert sind mitarbeitende Familienangehörige der Unternehmerin bzw. des Unternehmens und Ehepartner.
Rentenwert
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung beträgt seit dem 1.7.2023 € 17,36. Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung beträgt seit dem 1.7.2023 € 17,33.
Stand: 13. März 2024
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