Eigentümerprinzip
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den alten und neuen Bundesländern gibt es künftig ein einheitliches Bewertungsmodell nach dem Eigentümerprinzip. Das Verfahren der Nutzerbesteuerung in den neuen Bundesländern entfällt künftig. Das neue, einheitliche Bewertungsverfahren sieht eine automatisierte standardisierte Bewertung der Flächen und – soweit vorhanden – der Hofstellen auf Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters vor. Maßgeblich für die Grundsteuer ist der als Ergebnis ermittelte „typisierende Ertragswert“.
Rechenverfahren (Bundesmodell)
Stark vereinfacht dargestellt gestaltet sich das Berechnungsverfahren wie folgt: Es wird für jede Landwirtschaftsfläche ein der Nutzung entsprechender Reinertrag ermittelt. Die nutzungsabhängige Berechnung erfolgt durch entsprechende Bewertungsfaktoren für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, weinbaulich, gärtnerisch genutzte oder sonstige Flächen (vgl. Spalte „neue Nutzungsarten“. Die Summe aller Reinerträge aus den zu bewertenden Flächen ergibt entsprechend kapitalisiert den Grundsteuerwert.
Zahlenmaterial aus Testbetrieben
Zur Ertragswertberechnung wird auf durchschnittliche Ertragsverhältnisse von Testbetrieben beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zurückgegriffen. Die Berechnungsdaten werden ständig aktualisiert, sodass zu jedem Hauptfeststellungszeitpunkt aktuelle Daten vorhanden sind.
Stand: 25. Februar 2022
Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.
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