Schadenersatz oder umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Landwirt eine Ausgleichszahlung für die Schließung eines Bahnübergangs erhalten hat. Durch die Landwirtschaftsflächen verläuft eine Bahnlinie. Für den Landwirt wurde eigens ein Bahnübergang angelegt, welcher später von der DB Netz AG wieder geschlossen worden ist. In einem Streitverfahren einigten sich die Beteiligten auf eine Ausgleichszahlung. Streitig war, ob diese Ausgleichszahlung Schadensersatz oder umsatzsteuerliches Entgelt darstellt. Der Landwirt selbst unterlag mit seinem Betrieb der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24c des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Entscheidung des BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Auffassung der Vorinstanz (FG Münster Urteil vom 28.9.2017, 5 K 1117/16 U), wonach die Ausgleichszahlung ein dem Regelsteuersatz unterliegendes umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellt (Urteil vom 22.8.2019, V R 47/17). Landwirtinnen und Landwirte sollten sich in ähnlich gelagerten Fällen auf Schadenersatzzahlungen „zzgl. Mehrwertsteuer“ verständigen.
Stand: 26. Februar 2020
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