Hofabgabeverpflichtung und neue Beiträge ab 2016
Beitragssätze
Die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte betragen für das Kalenderjahr 2016 monatlich € 236,00 in den alten Bundesländern bzw. € 206,00 in den neuen Bundesländern. Außerdem trat in Übereinstimmung mit der Neuerung der Hofabgabeverpflichtung (siehe unten) folgende weitere Änderung im Krankenversicherungsrecht ein: Der Landwirt verbleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Versicherungspflicht als Rentner so lange, wie der (ab 1.1.2016 erhöhte) „rentenunschädliche Rückbehalt“ nicht überschritten wird.
Hofabgabeverpflichtung
Die Hofabgabeverpflichtung wurde zum 1.1.2016 modifiziert. Unter anderem wurden die Abgabemöglichkeiten zwischen Ehegatten erleichtert. Bei einer Hofübergabe an den Ehepartner bleibt künftig der Rentenanspruch erhalten, wenn der übernehmende (zumeist jüngere) Ehepartner die Regelaltersgrenze erreicht, den Hof aber noch nicht abgegeben hat. Die eigenständigen Rentenansprüche der Ehegatten werden dadurch gestärkt. Außerdem wurde der sogenannte „rentenunschädliche Rückbehalt“ landwirtschaftlich genutzter Flächen auf maximal 99 % der Mindestgröße erhöht. Ferner gilt als Abgabevoraussetzung künftig auch die Einbringung eines landwirtschaftlichen Unternehmens in eine Gesellschaft.
Stand: 25. Februar 2016
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