Seitenbereiche
Boot_am_Steg_Hafen_Mildstedt_Steuerberatung_Kaufmann
Inhalt

Selbstständige Servicekräfte als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer

Beauftragung von Servicekräften

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hatte eine sogenannte Event- Gastronomie betrieben und dabei Tanzveranstaltungen und Konzerte organisiert. Zur Durchführung hat sich die Gesellschaft diversen Servicekräften mit eigener Gewerbeerlaubnis bedient. Diese haben ihre erbrachten Leistungen per Rechnung mit der GbR abgerechnet. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden die als Kellner bzw. in ähnlichen Tätigkeiten (Barkeeper) beschäftigten Servicekräfte als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer angesehen, da die Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis überwiegen würden.

Instanzenzug

Die Gastronomen weigerten sich, Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Vor dem Sozialgericht Halle unterlagen sie allerdings in erster Instanz (Urt. v. 01.10.2012 S 12 R 312/12 ER). Das Sozialgericht hielt die Bescheide des Sozialversicherungsträgers für rechtmäßig. „Das Gesamtbild der Arbeitsleistung“ würde „auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsanschauung“…. „für eine typische Tätigkeit eines Kellners oder Barkeepers“ sprechen.

Anfrageverfahren im Sozialgesetzbuch

Gaststättenbetreiber können zur Klärung der Frage, ob bei Inanspruchnahme von Servicekräften eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, das nach dem vierten Sozialgesetzbuch angebotene Anfrageverfahren nutzen (§ 7 a Viertes Sozialgesetzbuch). Darauf berief sich auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt und hob die erstinstanzliche Entscheidung auf (Urt. v. 26.03.2013 - L 1 R 454/12 B ER).

Stand: 18. September 2013

Bild: Minerva_Studio - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.