Seitenbereiche
Boot_am_Steg_Hafen_Mildstedt_Steuerberatung_Kaufmann
Inhalt

Verpflegungsleistungen bei Beherbergungsumsätzen

Umsatzsteuerrechtliches Aufteilungsgebot

Verpflegungsleistung als Nebenleistung

Während Umsätze im Zusammenhang mit der Zubereitung und dem Servieren von Speisen und Getränken dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, gilt für Beherbergungsleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Der Bundesfinanzhof hat in 2009 entschieden (Urt. v. 15.01.2009, V R 9/06) dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt, die als Teil der Gesamtleistung steuerbar ist. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 04.05.2010, IV D 2 - S 7100/08/10011 die Finanzämter angewiesen, das BFH Urteil bezüglich der Aussage, „dass die Verpflegungsleistung eine Nebenleistung zur Übernachtungsleistung ist“, nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Neue Auffassung der Finanzverwaltung

Nach dem neuen BMF Schreiben vom 09.12.2014, (Az. IV D 2 - S 7100/08/10011:009) gilt Folgendes: Nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die Verpflegungsleistungen gehören nicht dazu. Für diese hat der Hotelier infolgedessen den allgemeinen Steuersatz zu berechnen. Das BMF begründet die zwingende Aufteilung mit dem gesetzlich normierten Aufteilungsgebot. Dieses Gebot verdränge den Grundsatz, dass die (unselbstständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt.

Stand: 27. März 2015

Bild: magdal3na - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.