Seitenbereiche
Boot_am_Steg_Hafen_Mildstedt_Steuerberatung_Kaufmann
Inhalt

Übernachtung/Frühstück zum Pauschalpreis

Pauschalangebot

Übernachtungen werden vom Hotelier im Regelfall mit Frühstück zum bestimmten Pauschalpreis angeboten. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die Frühstücksleistung eine Nebenleistung der Beherbergungsleistung darstellt und ob demzufolge der Grundsatz gilt, dass die Nebenleistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt. Soll heißen, ob für das Frühstück der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (welcher für die Beherbergungsleistung gilt) oder der Regelsteuersatz zu berechnen ist.

Frühstück keine Nebenleistung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass trotz des Pauschalpreises die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze gelten. Der BFH stützte sich bei seiner Entscheidung auf den Wortlaut des Gesetzes (§ 12 Abs 2 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes) und auf die Entstehungsgeschichte. Danach sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht auch für das Frühstück gelten. Es würde sich stets ein Aufteilungsgebot ergeben (Urt. v. 24.04.2013, Az XI R 3/11).

Vorsicht Nachzahlung

Dem Hotelier drohte im konkreten Fall eine Umsatzsteuer-Nachzahlung hinsichtlich der Frühstücksleistungen. Um solchen Steuernachforderungen zu entgehen, sollte daher stets die Frühstücksleistung zum Regelsteuersatz berechnet und in den Pauschalpreis einkalkuliert werden.

Stand: 27. März 2014

Bild: StefanieB. - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.