Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz/MiLoG) im Jahr 2014 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch in der Gastronomie. Der Mindestlohn 2015 betrug € 8,50. Ab dem 1.1.2017 wurde der Mindestlohn auf € 8,84 erhöht.
Mindestlohn 2019
Zum 1.1.2019 ist der Mindestlohn weiter gestiegen, er beträgt seither € 9,19. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit gilt seit Jahresbeginn ein Brutto-Monatslohn von mindestens (9,19 x 174 Arbeitsstunden =) € 1.599,09. Gastronomen und Hoteliers müssen den Mindestlohn auch für geleistete Überstunden zahlen. Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung umgesetzt. Ab dem 1.1.2020 soll der Mindestlohn voraussichtlich auf € 9,35 brutto ansteigen.
Stand: 28. März 2019
Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.
Erscheinungsdatum: