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Umsatzsteuersatz für Krankenfahrten

Umsatzsteuer

Für Krankenfahrten – darunter fallen Fahrten von Patienten, für die ein Arzt die Beförderung in einem Personenkraftwagen, Mietwagen oder Taxi verordnet hat – muss, wenn es sich dabei um einen „Verkehr mit Taxen“ handelt, nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % verrechnet werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Umsatzsteuergesetz/UStG).

Ermäßigung für Mietwagenunternehmen

Mit Schreiben vom 2.1.2019 (III C 2 - S 7244/07/10007) dehnt die Finanzverwaltung unter Anerkennung eines Urteils (vom 2.7.2014, XI R 39/10) des Bundesfinanzhofes (BFH) die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auch auf Beförderungsleistungen von Mietwagenunternehmen aus. Gemäß dem geänderten Abschnitt 12.13 Abs. 8 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses „kann die Steuerermäßigung zur Anwendung kommen, wenn der Unternehmer nachweist, dass im selben räumlichen Geltungsbereich eine hinsichtlich Beförderungsentgelt und Transportpflicht inhaltsgleiche Sondervereinbarung für Taxiunternehmer gilt“.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: mrmohock - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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